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Arbeitnehmerschutz - Grenzwerte

GesetzesänderungenARD 5484/1/2004 Heft 5484 v. 26.3.2004

Änderungder Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2003-GKV 2003) ab1. 4. 2004. Insbesondere werden die Vorschriften betreffend Buchen- und Eichenholz nunmehr auf „Hartholz“ ausgedehnt und ein neuer Anhang V zur Verordnung eingeführt, der eine Liste der Holzsorten enthält, die als Harthölzer gelten. Verordnung des BMWA; BGBlII 2004/119, ausgegeben am 10.03.2004.

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