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Erhöhung der Löhne und Gehälter in der Textilindustrie

KollektivverträgeARD 5483/7/2004 Heft 5483 v. 23.3.2004

KV-Textilindustrie - Der gemeinsame Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter und Angestellte in der Textilindustrie mit Geltungsbeginn 1. 4. 2004 brachte folgende Ergebnisse: Die Mindestgehälter in den Verwendungsgruppen I bis Va werden um 2,0 % und in der Verwendungsgruppe VI um 1,9 % erhöht; die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen um 2,0 %. Die Ist-Löhne/Ist-Gehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen steigen um 1,9 %.

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