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Samstagarbeit im KV-Handel

GesetzesänderungenARD 5481/1/2004 Heft 5481 v. 12.3.2004

Erlass des Zentral-Arbeitsinspektorats 15.. 01.., 462.002/1-III/3/04

Entfall des § 22d ARG

Mit der ARG-Novelle BGBl .., ARD 5423/1/2003, in Kraft seit 1. 8. 2003, entfiel in § 22d ARG die gesetzliche Verpflichtung, bei Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Samstag nach 13 Uhr den darauf folgenden Samstag freizugeben bzw es entfielen die in § 22d Abs 4 ARG festgelegten Durchrechnungsmöglichkeiten. Der KV für Handelsangestellte, in dem diese Verpflichtung festgehalten ist, gilt hingegen noch.

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