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Praxis-Tipp zur Lohnpfändung

ArbeitsrechtARD 5478/6/2004 Heft 5478 v. 2.3.2004

Praxis-Tipp zur Lohnpfändung

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung der pfändbaren Beträge noch auf Basis der Existenzminimum -Werte des Vorjahres nur im Jänner und Februar schuldbefreiende Wirkung hat (§ 292j Abs 1a Z 1 EO). Ab März müssen jedenfalls die neuen Werte verwendet werden (unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2004; ARD 5460/3/2003).

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