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Verbot von Maßnahmen des Arbeitskampfes durch Betriebsrat

ArbeitsrechtARD 5472/5/2004 Heft 5472 v. 10.2.2004

§ 39 ArbVG, § 1330 Abs 2 ABGB - Aufgrund der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht ist dem Betriebsrat die Vornahme bzw Organisation von Kampfmaßnahmen gegen den Betriebsinhaber (hier: Verteilung von Flugzetteln mit rufschädigendem Inhalt) verboten.

OGH 19.11.2003, 9 ObA 125/03b

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