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Rückstellung für Beratungsfehler und Verschwiegenheitspflicht

Lohnsteuer und AbgabenARD 5468/20/2004 Heft 5468 v. 27.1.2004

§ 9 Abs 3 EStG - § 9 Abs 3 EStG legt als Voraussetzung für die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung fest, dass im jeweiligen Einzelfall konkret nachgewiesen wird, dass mit dem Vorliegen oder dem Entstehen der Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist.

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