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KV-Abschluss im Reisebürogewerbe

ArbeitsrechtARD 5467/4/2004 Heft 5467 v. 23.1.2004

Für die Beschäftigten im Reisebürogewerbe wurde mit Wirksamkeit vom 1. 1. 2004 ein neuer Gehaltsabschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden wie folgt erhöht:

bis zu einem Betrag von € 1.291,- um einen Fixbetrag von € 25,-;bis zu einem Betrag von € 1.434,- um einen Fixbetrag von € 22,-;

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