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Verlesung von Niederschriften im Verwaltungsstrafverfahren

AusländerbeschäftigungARD 5466/10/2004 Heft 5466 v. 20.1.2004

§ 28 AuslBG, § 51g Abs 3 Z 1 VStG - Ist der Aufenthalt von ausländischen Arbeitnehmern (hier: Chinesen) - die ohne die erforderlichen arbeitsmarktbehördlichen Genehmigungen bei Hilfsarbeiten angetroffen und in Folge in Schubhaft genommen und mit ihrer Zustimmung in ihr Heimatland abgeschoben wurden - unbekannt und kann ihr persönliches Erscheinen zur Zeugeneinvernahme im Verwaltungsstrafverfahren gegen den sie beschäftigenden Arbeitgeber wegen des entfernten Aufenthaltes (hier: in China) nicht verlangt werden, ist die Verlesung der mit ihnen bei ihrer Betretung am Beschäftigungsort aufgenommenen Niederschriften gemäß § 51g Abs 3 Z 1 VStG zulässig. Die verlesenen Aussagen der ausländischen Arbeitnehmer durften demnach zu Recht von der Behörde verwertet bzw ihren Feststellungen zugrunde gelegt werden. VwGH 22.10.2003, 2000/09/0145. (Beschwerde abgewiesen)

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