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Erhöhung der Gehälter im Metallgewerbe ab 1. 1. 2004

KollektivverträgeARD 5464/12/2004 Heft 5464 v. 13.1.2004

KV-Metallgewerbe - Für die Angestellten im Metallgewerbe werden die Ist-Gehälter ab 1. 1. 2004 um 1,95 % erhöht, die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen um 2,1 %. Die KV-Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ebenso wie die Lehrlingsentschädigungen um 1,95 % erhöht.

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