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Elektronisch übermittelte Rechnungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5463/17/2004 Heft 5463 v. 8.1.2004

§ 11 Abs 2 UStG - Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung sind gewährleistet,

wenn die Rechnung mit einer Signatur versehen ist, die den Erfordernissen des § 2 Z 3 lit a bis lit d Signaturgesetz entspricht und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdiensteanbieters im Sinne des Signaturgesetzes beruht, oder

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