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Freiwillige Abfertigung als Anreiz zur DV-Lösung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5463/15/2004 Heft 5463 v. 8.1.2004

§ 67 Abs 6 EStG, § 41 Abs 4 lit b FLAG - Eine vergleichsweise erfolgte Bereinigung „aller dienstrechtlichen Ansprüche“, die den Dienstnehmer zur vorzeitigen Auflösung seines Dienstvertrages bewegen soll, kann nicht als freiwillige Abfertigung gemäß § 67 Abs 6 EStG mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs 1 EStG besteuert werden.

VwGH 29.10.2003, 2000/13/0028

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