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Pauschalierter Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen

GesetzesänderungenARD 5462/5/2003 Heft 5462 v. 30.12.2003

Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen ab 1. 1. 2004 (Aufwandersatzverordnung). Der Aufwandersatz für das Verfahren 1. Instanz beträgt € 185,- bzw. € 330,- und für das Berufungsverfahren € 330,-. BGBl II 2003/565, ausgegeben am 19.12. 2003.

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