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Änderung des KBGG

GesetzesänderungenARD 5461/3/2003 Heft 5461 v. 23.12.2003

Im Bundesgesetzblatt wurde nunmehr die Änderung des KBGG v.a. betreffend die Vermeidung von Härtefällen durch verspätete Nachweise der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kundgemacht (siehe schon ARD 5449/1/2003). Die Änderungen treten mit 1. 1. 2004 in Kraft. BGBl I 2003/122, ausgegeben am 16.12. 2003.

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