vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2004

SozialversicherungARD 5461/21/2003 Heft 5461 v. 23.12.2003

​

Krankenscheingebühr (§ 135 Abs 3 ASVG)

€

3,63

Behandlungsbeitrag (§ 80 Abs 2 BSVG)

€

7,14

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG)

€

4,35

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und der Krankenscheingebühr auf Antrag, monatlich

  

-

für Alleinstehende

€

653,19

-

für Ehepaare (Lebensgefährten)

€

1.015,00

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen

  

-

für Alleinstehende

€

751,17

-

für Ehepaare (Lebensgefährten)

€

1.167,25

zusätzlich für jedes Kind

€

69,52

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG)

10% der Kosten, mindestens

€

23,00

Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegungstag (§ 154 Abs 7 und § 155 Abs 3 ASVG)

  

-

Maßnahmen der Rehabilitation

€

6,19

-

Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge:

  
 

monatliches Bruttoeinkommen

  
 

- zwischen € 653,20 und € 1.234,57

€

6,19

 

- zwischen € 1.234,58 und € 1.815,96

€

10,94

 

- über € 1.815,96

€

15,75

Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzahlungen:

  

monatliches Bruttoeinkommen

€

653,19

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte