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Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2004

SozialversicherungARD 5461/21/2003 Heft 5461 v. 23.12.2003

Krankenscheingebühr (§ 135 Abs 3 ASVG)

3,63

Behandlungsbeitrag (§ 80 Abs 2 BSVG)

7,14

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG)

4,35

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und der Krankenscheingebühr auf Antrag, monatlich

  

-

für Alleinstehende

653,19

-

für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.015,00

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen

  

-

für Alleinstehende

751,17

-

für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.167,25

zusätzlich für jedes Kind

69,52

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG)

10% der Kosten, mindestens

23,00

Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegungstag (§ 154 Abs 7 und § 155 Abs 3 ASVG)

  

-

Maßnahmen der Rehabilitation

6,19

-

Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge:

  
 

monatliches Bruttoeinkommen

  
 

- zwischen € 653,20 und € 1.234,57

6,19

 

- zwischen € 1.234,58 und € 1.815,96

10,94

 

- über € 1.815,96

15,75

Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzahlungen:

  

monatliches Bruttoeinkommen

653,19

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