vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2004

LohnpfändungARD 5460/3/2003 Heft 5460 v. 19.12.2003

Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge („Existenzminimum“) automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG). Die folgenden Werte für die Berechnung der unpfändbaren Freibeträge geben bereits den Stand aufgrund der Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes ab 1. 1. 2004 auf € 653,19 wieder.

allgemeiner Grundbetrag:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte