vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kundmachungsreformgesetz 2004

GesetzesänderungenARD 5455/1/2003 Heft 5455 v. 28.11.2003

Bundesgesetz, mit dem u.a. das B-VG und das VfGHG geändert werden und ein Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 2004 erlassen wird (Kundmachungsreformgesetz 2004)

BGBl I 2003/100, ausgegeben am 21.11. 2003

Gemäß dem mit diesem Bundesgesetz neu gefassten Art 49 Abs 3 B-VG müssen die Verlautbarungen im BGBl allgemein zugänglich sein und in ihrer kundgemachten Form vollständig und auf Dauer ermittelt werden können. Die näheren Bestimmungen darüber werden durch das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 2004 (Bundesgesetzblattgesetz - BGBlG) getroffen; demnach sind die im BGBl zu verlautbarenden Rechtsvorschriften ab 1. 1. 2004 im Internet unter der Adresse www.ris.bka.gv.at zur Abfrage bereitzuhalten (§ 7 BGBlG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte