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Frist zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung

ArbeitsrechtARD 5452/4/2003 Heft 5452 v. 18.11.2003

§ 4 Abs 1 und Abs 4 EFZG - Wird einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber keine Frist zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung gesetzt, ist dennoch von einer angemessenen 3-tägigen Frist zur Beibringung des ärztlichen Zeugnisses auszugehen, sodass der Arbeitnehmer auch bei verspäteter Beibringung der Krankenstandsbestätigung seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die ersten 3 Tage seines Krankenstandes behält und diesen erst ab dem 4. Tag bis zur Vorlage der Bestätigung verliert.

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