6. Änderung der Satzung 1999 der Burgenländischen Gebietskrankenkasse. Rückwirkend mit 1. 4. 2003 wird u.a. in Anhang 6 ein Punkt 8 betreffend Kostenzuschüsse für physiotherapeutische Krankenbehandlung durch einen Heilmasseur angefügt. Amtl. VerlautbarungNr 89/2003 v. 30.10.2003. (www.avsv.at )