§ 133, § 154 ASVG - Bei einer Funkmikrofonanlage, die der Verbesserung des Cochlearimplantats eines Gehörlosen dient, handelt es sich nicht um einen Heilbehelf, sondern um ein Hilfsmittel, so dass der Krankenversicherungsträger nur einen Kostenzuschuss zu den anfallenden Kosten zu tragen hat.
OGH 02.09.2003, 10 ObS 224/02t