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Befragung des Betriebsprüfers durch UFS

Lohnsteuer und AbgabenARD 5451/22/2003 Heft 5451 v. 14.11.2003

§ 82 Abs 3, § 115, § 157 FinStrG - Da im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern vielmehr eine eigenständige Beurteilung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung zu treffen ist, kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (Anm. d. Red.: seit 2003 der UFS) bei einer Administrativbeschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens zur „Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen“ den Betriebsprüfer zu den Erhebungsergebnissen befragen.

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