DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 7/2003 und 11/2003
Malus-System bei Auflösung der Dienstverhältnisse älterer Arbeitnehmer
Bei der Auflösung von arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen älterer Arbeitnehmer kommt das so genannte Malussystem zur Anwendung. Wird das Dienstverhältnis einer Person, die zum Beendigungszeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet oder überschritten hat und die bereits 10 Jahre im Betrieb gearbeitet hat, unter bestimmten Voraussetzungen aufgelöst, so hat der Dienstgeber einen einmaligen Malusbetrag zu entrichten.