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Meldung der MV-Beiträge

SozialversicherungARD 5450/14/2003 Heft 5450 v. 11.11.2003

DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 10/2003

Wechsel Vorschreibebetrieb zu Lohnsummenverfahren

Ein Vorschreibebetrieb (BV) hat ab 1. 6. 2003 einen Dienstnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von € 1.500,- angemeldet und mittels Meldungsart „MV-Beitrag durch Vorschreibebetriebe“ MV-Beiträge in der Höhe von € 22,95 bekannt gegeben (= € 1.500,- x 1,53%). Ab 1. 9. 2003 möchte der Dienstgeber die Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren (SV) abrechnen.

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