KV-Handelsangestellte - Für die Angestellten im Handel werden mit 1. 1. 2004 die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen in der Gehaltstafel a) um 1,9% erhöht, bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht. Festgesetzt wurde ein Mindestgehalt von € 1.000,-.