§ 15 KV-Privatkrankenanstalten - Gemäß § 15 des KV f. die Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs gebührt allen Arbeitnehmern jährlich ein Urlaubsgeld und eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines laufenden Monatsentgelts inklusive Funktionszulage, Überstundenpauschale, Pflegedienstzulage und sämtlicher dem jeweiligen Arbeitnehmer tatsächlich gewährten kollektivvertraglichen Zulagen.