DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 10/2003
Ablegen der Lehrabschlussprüfung
Hat ein Lehrling vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit die Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgelegt, endet gemäß § 14 Abs 2 lit e BAG das Lehrverhältnis mit Ablauf der Woche , in der die Prüfung abgelegt wird. Dieser Sachverhalt ist mit einer Änderungsmeldung (SART 06) der Kasse bekannt zu geben.