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Rückwirkende Ausübung des Vorsteuerabzugs

Lohnsteuer und AbgabenARD 5445/13/2003 Heft 5445 v. 24.10.2003

Im vorliegenden Fall bezog Terra Baubedarf-Handel die zugrunde liegende Leistung im Jahr 1999. Die dazugehörige Rechnung wurde im Dezember 1999 ausgestellt, ging aber erst im Jänner 2000 bei Terra Baubedarf-Handel ein. Die Vorsteuerbeträge wurden für 1999 geltend gemacht, jedoch vom Finanzamt nicht anerkannt. Gemäß Abschnitt 192 Abs 2 Satz 4 dUStR ist der Vorsteuerabzug, wenn Empfang der Leistung und Empfang der Rechnung zeitlich auseinander fallen, nämlich erst für den Besteuerungszeitraum zulässig, in dem erstmalig beide Voraussetzungen erfüllt sind.

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