Durch Verordnung des BMWA wird die Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) geändert, wobei u.a. die Aufzählung der wissenschaftlichen Einrichtungen, an denen Gastforscher tätig sein können, ohne dem Geltungsbereich des AuslBG zu unterliegen, durch die generelle Ausnahme von Ausländern „hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Forschung und Lehre, in der Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre der Kunst“ ersetzt wird. BGBl II 2003/469, ausgegeben am 10.10. 2003.