§ 31, § 441b, § 441c, § 441e ASVG - Die Struktur des HVSVT ist in der derzeitigen Form verfassungswidrig. In Hinblick auf die notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurde dem Gesetzgeber für die Neugestaltung des HVSVT vom VfGH eine Frist bis 31. 12. 2004 gesetzt.