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Arbeitsbereitschaftserklärung während Krankenstand

ArbeitsrechtARD 5437/4/2003 Heft 5437 v. 26.9.2003

§ 1155 ABGB - Erklärt ein Arbeitnehmer, dessen Kündigung infolge rückwirkender Aufnahme in den Kreis der begünstigten Behinderten nachträglich rechtsunwirksam wurde, mittels Schreibens der Arbeiterkammer dem Arbeitgeber seine jederzeitige Arbeitsbereitschaft, obwohl er sich seit der Kündigung (objektiv) im Krankenstand befand, ist der Arbeitgeber nach Erhalt des Schreibens nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer für den Fall seiner - für den Arbeitgeber wohl nicht absehbaren - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zum Dienstantritt aufzufordern, da der Arbeitnehmer seinen Dienst während des Krankenstandes gar nicht antreten hätte können.

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