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AfA bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5437/19/2003 Heft 5437 v. 26.9.2003

§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG - Der Aufwand für die Verlegung eines Parkettbodens wurde im vorliegenden Fall von der Abgabenbehörde unter Hinweis auf das bei der Überschussermittlung geltende Zu- und Abflussprinzip im Einkommensteuerbescheid des Jahres 1993 mit der Begründung nicht berücksichtigt, dass die darüber erstellte Rechnung vom 24. 2. 1992 datiere und auch an diesem Tag bezahlt worden sei. Der Abgabepflichtige hat den Betrag von S 15.000,- im Jahr 1993 aber nicht als sofort absetzbaren (Instandhaltungs-)Aufwand behandelt wissen wollen, sondern gemeinsam mit diversen anderen Aufwendungen des Jahres 1992 aktiviert und im Jahr 1993 unter Anwendung eines AfA-Satzes von 1,5% geltend gemacht. Das von der Abgabenbehörde einzig für ihren Standpunkt herangezogene Zu- und Abflussprinzip hat somit keinen Begründungswert. VwGH 31.03.2003, 98/14/0164. (Bescheid aufgehoben)

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