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Die Begründungspflicht des Arbeitgebers

Experten-ForumDr. Thomas RauchARD 5437/11/2003 Heft 5437 v. 26.9.2003

Vorsicht bei Begründungen

In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass seitens des Arbeitgebers spontane Begründungen zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen erfolgen, die im Hinblick auf ein künftiges Verfahren nachteilig sind oder ein solches erst auslösen (bzw. als Grundlage etwa einer Klage dienen).

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