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Kein Anspruch des Betriebsrats auf direkten Zugriff auf Personalverrechnungssoftware

ArbeitsrechtARD 5434/4/2003 Heft 5434 v. 16.9.2003

§ 89 Z 1 ArbVG - Werden einem Betriebsrat monatlich über das Personalbüro die aktuellen Gehaltslisten in Form eines EDV-Ausdruckes zur Verfügung gestellt und wird er überdies vom Eintritt neuer Arbeitnehmer - unter Anschluss einer Kopie des Dienstzettels - genauso unverzüglich verständigt wie von der Beendigung eines Dienstverhältnisses, ist sein in § 89 Z 1 ArbVG normiertes Einsichtsrecht ausreichend gewährleistet. Ein Recht auf einen direkten elektronischen Zugriff auf das Personalverrechnungssystem kommt dem Betriebsrat nicht zu.

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