vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Arztes nach unterlassener Anzeige einer Berufskrankheit

SozialversicherungARD 5434/14/2003 Heft 5434 v. 16.9.2003

§ 1298 ABGB, § 363 Abs 2 ASVG - Nach § 363 Abs 2 ASVG trifft den behandelnden Arzt, der bei einem Versicherten eine Berufskrankheit oder Krankheitserscheinungen feststellt, die den begründeten Verdacht einer solchen Krankheit rechtfertigen, eine Anzeigepflicht beim Unfallversicherungsträger. Wenn dem Versicherten aufgrund der Unterlassung der Anzeige Versicherungsleistungen entgehen, haftet der Arzt für den Schaden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte