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Invalidität eines älteren Versicherten trotz Berufsschutz

SozialversicherungARD 5433/21/2003 Heft 5433 v. 12.9.2003

§ 255 Abs 4 ASVG - § 255 Abs 4 ASVG schafft unabhängig davon, ob ein Berufsschutz besteht oder nicht, für Versicherte ab Vollendung des 57. Lebensjahres einen erleichterten Zugang zur Invaliditätspension bzw. Berufsunfähigkeitspension (§ 255 Abs 4 ASVG gilt gemäß § 273 Abs 2 ASVG auch in der Pensionsversicherung der Angestellten).

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