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Kein Berufsschutz eines angelernten Kochs in einem Heurigenbetrieb

SozialversicherungARD 5432/13/2003 Heft 5432 v. 9.9.2003

§ 255 Abs 2 ASVG - Ein angelernter Beruf iSd § 255 Abs 2 ASVG liegt vor, wenn der Versicherte eine Tätigkeit ausübt, für die es erforderlich ist, durch praktische Arbeit qualifizierte Kenntnisse oder Fähigkeiten zu erwerben, die jenen in einem erlernten Beruf gleichzuhalten sind.

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