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Entlassung - kräftiger Stoß gegen Körper

ArbeitsrechtARD 5430/5/2003 Heft 5430 v. 2.9.2003

§ 34 Abs 2 lit b Stmk. L-VBG - Wenn ein Stoß derart kräftig ausfällt, dass ein Sturz nur durch Abstützen vermieden werden kann, kann wohl nicht ernsthaft bezweifelt werden, dass darin eine Tätlichkeit iSd § 34 Abs 2 lit b Steiermärkisches Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (Stmk. L-VBG) liegt.

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