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Keine Steuerermäßigung beim Ausgleichsanspruch eines selbständigen Handelsvertreters

Lohnsteuer und AbgabenARD 5430/14/2003 Heft 5430 v. 2.9.2003

§ 24 HVertrG, § 37 Abs 1 Z 1 und Abs 2 EStG idF BGBl 1993/818 - Eine Steuerermäßigung gemäß § 37 EStG kommt beim Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nicht in Betracht, weil es sich beim Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG in erster Linie um eine Abgeltung künftig entgehender Provisionen handelt und somit kein Erlös aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes anlässlich einer Betriebsaufgabe vorliegt.

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