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Abfertigungsanspruch trotz Selbstkündigung bei gesundheitsgefährdendem Arbeitsplatz

ArbeitsrechtARD 5428/9/2003 Heft 5428 v. 26.8.2003

§ 26 Z 1 AngG - Unterlässt es ein Arbeitgeber, seinem Arbeitnehmer - trotz mehrfach geäußerter Wirbelsäulenbeschwerden beim Verrichten der Arbeit (hier: Hebearbeiten in einer Fleischerei) und Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die Unzumutbarkeit des Tragens und Hebens von schweren Lasten bei Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitnehmer - während der Kündigungsfrist einen nicht gesundheitsgefährdenden Ersatzarbeitsplatz anzubieten bzw. den Arbeitsablauf entsprechend umzugestalten, liegt der Austrittsgrund des § 26 Z 1 AngG vor und der Arbeitnehmer behält trotz Selbstkündigung seinen Anspruch auf Abfertigung.

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