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Ausbildung Heilmasseure - Gesetzesänderung

ArbeitsrechtARD 5428/2/2003 Heft 5428 v. 26.8.2003

Änderung des Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG) u.a. betreffend Ausbildungen zum Heilbademeister und Heilmasseur, die aufgrund des § 45 des Bundesgesetzes über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G) bewilligt worden sind und nach den Bestimmungen dieses Gesetzes fortzusetzen und abzuschließen sind. BGBl I 2003/66, ausgegeben am 14.08. 2003.

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