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Einbeziehung der Nachtschichtzulage in Sonderzahlung

SozialversicherungARD 5428/14/2003 Heft 5428 v. 26.8.2003

§ 49 ASVG, § 6 Rahmen-KV für Angestellte der Industrie - Fällt die Normalarbeitszeit aufgrund der im Betrieb festgelegten Arbeitszeiteinteilung regelmäßig zur Gänze oder zum Teil in die Nachtzeit, gebührt gemäß § 6 Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie (Rahmen-KV) den zu dieser Arbeit herangezogenen Angestellten eine Sondervergütung in jenen Fällen, in denen eine derartige Sondervergütung auch der Arbeiterschaft des betreffenden Betriebes gewährt wird.

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