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Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten

Neueste MeldungenARD 5426/1/2003 Heft 5426 v. 19.8.2003

Die Änderung des KBGG, durch die ab 1. 1. 2004 das Kinderbetreuungsgeld um 50% für das zweite und jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten erhöht und die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf € 5.200,- angehoben wird, wurde - unverändert gegenüber dem Ministerialentwurf, ARD 5405/5/2003 - im Bundesgesetzblatt kundgemacht. BGBl I 2003/58, ausgegeben am 12.08. 2003.

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