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Dienstgebereigenschaft einer GmbH in Gründung

SozialversicherungARD 5425/21/2003 Heft 5425 v. 13.8.2003

Eine GmbH ist auch dann als Dienstgeber für die von ihr beschäftigten Personen zu betrachten, wenn zwar noch keine Firmenbucheintragung, aber bereits ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag vorliegt („Vorgesellschaft“). DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 2003/7.

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