vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erkundigung nach Arbeitsmethode - kein Entlassungsgrund

ArbeitsrechtARD 5424/8/2003 Heft 5424 v. 8.8.2003

§ 82 lit b GewO - Fragt ein als Fleischergehilfe mit Zerlege- und Auslösearbeiten beschäftigter Arbeitnehmer anlässlich der Auftragserteilung, Karrees auszulösen, nach, auf welche Art die Karrees zugeschnitten werden sollten, ist eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit nicht gerechtfertigt; von einer Unfähigkeit, die vereinbarte Arbeit zu leisten, kann nämlich nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer in Hinblick auf die Tatsache, dass die Methoden des Zuschneidens je nach den Wünschen des Bestellers variieren, lediglich wissen wollte, welche der zahlreichen von ihm beherrschten Zerlege- und Auslösemethoden angewendet werden soll. ASG Wien 18.02.2002, 10 Cga 37/01k, bestätigt durch OLG Wien 18. 9. 2002, 7 Ra 221/02z.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte