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Vorzeitige Beendigung der geblockten Altersteilzeit - Rückzahlungsverpflichtung

Ihre Fragen - Unsere AntwortenARD 5423/7/2003 Heft 5423 v. 5.8.2003

Meldungen, wonach nach derzeitiger Verwaltungspraxis bei vorzeitiger Beendigung eines Blockzeit-Modells das Altersteilzeitgeld vom Arbeitgeber zurückzuzahlen ist, auch wenn der Grund für die vorzeitige Beendigung z.B. der Wegfall des Arbeitsplatzes ist oder die Beendigung durch einvernehmliche DV-Lösung erfolgt, müssen differenziert betrachtet werden; die verschiedenen Fälle und Gestaltungsmöglichkeiten bei einer vorzeitigen Beendigung dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden.

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