Beschluss Nr 2/2003 des gemischten Ausschusses EU-Schweiz v. 15. 7. 2003 zur Änderung des Anhangs II (Soziale Sicherheit) des Abkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (siehe BGBl III 2002/133, ARD 5318/1/2002). Diese rückwirkend mit 1. 6. 2002 in Kraft tretenden Änderungen betreffen hauptsächlich Anpassungen an die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen der Verordnungen (EWG) 1408/71 und (EWG) 574/72 sowie an Änderungen des schweizerischen Systems der Hilflosenentschädigungen und Invalidenversicherung sowie an Änderungen von Zuständigkeiten und Bezeichnungen auf nationaler schweizerischer Ebene.