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Kommunalsteuerpflicht bei Betreiben einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht

Lohnsteuer und AbgabenARD 5422/21/2003 Heft 5422 v. 1.8.2003

§ 8 Z 2 KommStG, § 35 BAO - Das Betreiben einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht von einem Verein fällt nicht unter eine der in § 8 Z 2 KommStG taxativ aufgezählten Steuerbefreiungen und somit liegt hinsichtlich der Bezüge des Personals Kommunalsteuerpflicht vor.

VwGH 30.04.2003, 2003/13/0041

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