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Beitragszahlung zur Mitarbeiter-Zukunftssicherung

SozialversicherungARD 5422/15/2003 Heft 5422 v. 1.8.2003

Salzburger GKK 25.07.2003

§ 49 Abs 3 Z 18 lit a ASVG - Die in letzter Zeit von verschiedenen Versicherungsunternehmen angebotene Beitragszahlung zur „Zukunftssicherung für Mitarbeiter“ ist nicht beitragsmildernd in der Sozialversicherung, wenn vom Bruttolohn ein bestimmter Betrag (z.B. € 25,-) in Abzug gebracht und vom Dienstgeber an dieses Versicherungsunternehmen überwiesen wird.

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