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Weitergeltung eines Mindestlohntarifes trotz Beitritt zu kv-fähiger Berufsvereinigung

ArbeitsrechtARD 5421/12/2003 Heft 5421 v. 29.7.2003

§ 22 Abs 3, § 24 Abs 3 und Abs 4 ArbVG - Tritt ein Arbeitgeber nach Festsetzung eines Mindestlohntarifs einer kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung bei, die aber keinen Kollektivvertrag abschließt, wirkt der MLT bis zum Abschluss eines Kollektivvertrages, einer Satzung oder einer neuen Einzelvereinbarung fort.

OGH 23.04.2003, 9 ObA 236/02z

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