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Insolvenz-Ausfallgeld bei auflösend bedingtem Verzicht auf Abfertigung infolge „Aussetzungsvertrag“

InsolvenzARD 5420/9/2003 Heft 5420 v. 25.7.2003

§ 150 Abs 1 KO, § 6 Abs 1 Z 3, § 3b Z 4 IESG - Der Masseverwalter ist gemäß § 150 Abs 1 KO verpflichtet, einen bereits entstandenen Abfertigungsanspruch, dessen Fälligkeit aber durch Aussetzungsvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage auf einen zukünftigen Zeitpunkt verschoben wurde, durch gerichtlichen Erlag sicherzustellen.

OGH 19.09.2002, 8 ObS 111/02k

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