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Kündigung durch den Masseverwalter nach Berichtstagsatzung

InsolvenzARD 5420/15/2003 Heft 5420 v. 25.7.2003

§ 3a Abs 2 Z 5 IESG, § 25 KO - Unter „Lösung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen“ iSd § 3a Abs 2 Z 5 IESG fällt auch eine Kündigung durch den Masseverwalter nach § 25 KO, sodass es bei einer solchen Kündigung (hier: mehr als 1 Monat nach der Berichtstagsatzung) zur Wahrung des Insolvenz-Ausfallgeldes nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer auch noch seinen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklärt.

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